Monday, December 17, 2007

Die Prüfungsordnung: Notenberechnung im Master

Für eine Bewerbung soll ich gerade meine Master-Endnote schätzen. Zeit einmal in die Prüfungsordnung die Notenberechnung nachzulesen. Im Gegensatz zur komplizierten Berechnung im Bachelor ist es erstaunlich einfach:

Die Note nach §19(2) setzt sich auf folgenden Elementen zusammen *:

  • Modulnote "Softwaretechnik" (8 ECTS)
  • Modulnote "Eingebettete Systeme und Systemsoftware" (8 ECTS)
  • Modulnote "Modelle und Algorithmen" (8 ECTS)
  • Modulnote "Mensch-Maschine-Wechselwirkung" (8 ECTS)
  • Modulnote "Vertiefungsmodul" (8 ECTS)
  • Modulnote "Projektgruppe" (8 ECTS)
  • Modulnote "Nebenfach" (12 bzw. 10 ECTS bei Wiki)
  • Note Abschlussprüfung (16 ECTS)
  • Note Master-Arbeit (50 ECTS)
Wichtig ist die Beschränkung der Projektgruppe auf 8 ECTS-Punkte anstatt der 26 ECTS, die ihr nach der normalen auf der Zeit-basierenden Rechnung zustehen würden.
Die Master-Arbeit hat damit einen Anteil von 40% an der Gesamtnote. Die Abschlussnoten (Masterthesis, Abschlussprüfung) machen insgesamt mehr als 50% aus. Wenn ich damit zum Zweck meiner Recherche zurückkehre: Eine Schätzung der Gesamtnote ist nicht wirklich möglich. Aber immerhin ist die Note hier einfach zu berechnen.
* Ich gehe hier der Einfachheit wegen davon aus, dass die Projektgruppe in dem Vertiefungsgebiet absolviert wird. Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss eines der Modulnoten durch das 3. Modul im Vertiefungsgebiet ausgetauscht werden.

2 comments:

  1. Automatically imported comment
    Author: StefanD
    Date: Monday 17. December 2007


    "Aber immerhin ist die Note"

    Fehlt da noch was?

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  2. Automatically imported comment
    Author: Dirk Meister
    Date: Monday 17. December 2007


    Ja, aber der Rest des Satzes war mal da. Ich habe das Gefühl, dass der Blog-Editor hin und wieder macht was er will.
    Seltsam.

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