Monday, April 16, 2007

Die Prüfungsordnung - Das unbekannte Wesen: Seminare und Proseminare

Die Prüfungsordnung ist die rechtliche Grundlage für das Studium und regelt die Rechte und Pflichten der Studenten und der Dozenten. Doch die meisten Studenten kennen die PO nur sehr wenig. In den meisten Fällen wird das Wissen nur über Mund-zu-Mund-Propaganda weitergegeben.
Schon der Vergangenheit bin ich in einigen Beiträen auf die Prüfungsordnung eingegangen. Diesmal möchte ich mir mit den Vorschriften für Seminare und Proseminare beschäftigen.
Seminare sind eine sinnvolle Art wissenschaftliches Arbeiten zu erlernen und die wissenschaftlichen Methoden zu vertiefen. Deshalb sind Seminare elementare Bestandteile des Informatikstudiums an der Uni Paderobrn.
Doch wieviele Seminar muß man im Informatik-Studium belegen? Wieviele darf man belegen?

Bachelor-Prüfungsordnung:
Ganz einfache Regelung: Es gibt keine.
Seminare oder Proseminare werden in der Prüfungsordnung gar nicht erwähnt.

Master-Prüfungsordnung:
Im Master ist dies sehr eindeutig in Artikel 16, Abschnitt 5 regelt:

Neben dem obligatorischen Seminar im Rahmen der Projektgruppe muss in einem Modul des Vertiefungsgebietet eine der Wahlpflichtveranstaltungen ein Seminar sein. In höchsten einem Wahlpflichtmodel [...] kann eine weitere Wahlpflichtveranstaltung ein Seminar sein.

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