Es gibt doch immer wieder Kleinigkeiten in der Prüfungsordnung, die im Zweifelsfall extrem wichtig (um nicht zu sagen Studiums-verlängernd) sein können.
Heute: Englisch in der Master-Prüfungsordnung
Artikel §16(5) konkretisiert diese Anforderung weiter:§3(3): Alle Studierenden müssen Module und zugehörige Prüfungen im Hauptfach mit einem Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten in englischer Sprache absolvieren.
Module und zugehörige Prüfungen im Hauptfach mit einem Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten müssen in englischer Sprache absolviert werden. Dies bedeutet im Rahmen dieser Ordnung, dass Vorlesungen bzw. Materialien in englischer Sprache gehalten werden bzw. vorliegen und die Prüfungen einen englischsprachigen Anteil von mindestens einem Drittel besitzen.
24 Leistungspunkte entsprechen 6 Master-Vorlesungen. Von den 10 normalen Vorlesungen, die man mit Hauptfach absolviert müssen also 6 auf Englisch sein. Das ist mal ordentlich. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ich relativ viele Vorlesungen auf Englisch gehört habe, aber so viele sind es dann auch wieder nicht - Woher auch nehmen, wenn nicht stehlen? So viele Vorlesungen werden ja auch nicht auf Englisch angeboten.
Und auch hier gilt mal wieder meine Aufforderung: Bitte weniger Einschränkungen im Studium. Ich möchte die Vorlesungen mit interessanten Themen belegen. Solche Regeln zwingen Studenten dazu Vorlesungen nach derartigen - ich nenne es mal so - willkürlichen Regeln auszuwählen anstatt nach Schwerpunkt.
Automatically imported comment
ReplyDeleteAuthor: Andreas
Date: Wednesday 12. December 2007
So etwas hab' ich bei uns noch nicht gelesen. Dafür gibts an der Universität des Saarlandes fast keine Vorlesung im Fach Informatik auf Deutsch. Nur das Grundstudium (im Bachelor) muss in Deutsch angeboten werden. Oft ist auch eine englische Masterarbeit erwünscht.
Automatically imported comment
ReplyDeleteAuthor: dmeister
Date: Thursday 13. December 2007
Nicht, dass ich hier falsch verstanden werde. Ich habe nichts gegen englische Vorlesungen, Seminararbeiten und Masterarbeiten. Englisch ist die Sprache der Wissenschaft und die Sprache der Informatik. Wenn so viele Vorlesungen auf Englisch angeboten werden, dann mag so eine Regelung auch noch akzeptabel sein. Hier gibt es 16 Master-Vorlesungen auf Deutsch und fünf auf Englisch gehalten. Operating Systems und IRTOS sind als "Englisch" angekündigt, aber werden auf Deutsch gehalten.
Ein weiterer Punkt: Wie soll man "Module" in englischer Sprache machen? Es gibt Veranstaltungen auf Englisch und zwei Veranstaltungen bilden ein Modul. Ist ein Modul dann "in englischer Sprache" wenn eine Veranstaltung auf Englisch ist oder müssen beide auf Englisch sein?
Ich muß gleich eh zum PrüfSek (Notenbescheinigung auf Englisch holen), da frage ich mal nach.
Automatically imported comment
ReplyDeleteAuthor: StefanD
Date: Thursday 13. December 2007
Ein Glück, dass ich noch DPO4 bin.
Automatically imported comment
ReplyDeleteAuthor: dmeister
Date: Thursday 13. December 2007
Also das PrüfSek ist nicht über die neue Prüfungsordnung vom 19.10.2007 informiert worden und ich wurde deshalb an Professor Szwillus verwiesen (soweit der zitierfähige Teil des Gespräches). Mal sehen was Professor Szwillus dazu sagt.
Aber ich frage mich wo eigentlich die Fachschaft bleibt, wenn man sie braucht? Wenn man schon nicht von seinen der Fakultät über neue Regelungen informiert wird (war ja auch nicht das erste Mal), wieso dann nicht wenigstens von der Fachschaft. Wir wählen doch extra Vertreter in den Fakultätsrat.
Automatically imported comment
ReplyDeleteAuthor: Frank
Date: Friday 14. December 2007
Das ganze gilt auch noch nicht für uns: "Umgekehrt wird für alle Studienanfänger im Masterstudium ab dem WS 09/10 - auch die deutschsprachig Studierenden - ein Mindestanteil von 24 ECTS-Punkten an englischsprachigen Veranstaltungen im Hauptfach Informatik Pflicht." (Quelle: http://www.cs.uni-paderborn.de/de/studium/pruefungswesen/pa-hinweise.html#english).
Diese Regelung wird über kurz oder lang leider bedeuten, dass im Master alle Veranstaltungen in englischer Sprache abgehalten werden. Alles andere würde zu den von Dirk erwähnten Problemen führen. Da viele Dozenten noch nicht einmal zu korrektem Deutsch in Wort und Schrift fähig sind -- "Deppenleerzeichen" sogar in Kursnamen, mangelhafte Zeichensetzung in Skripten und Foliensätzen und vieles mehr, stellt sich die Frage, ob das alles in englischer Sprache nicht noch viel schlimmer wird. Dann werden die Studenten zwar zum englisch lernen gezwungen, aber mit was für Vorbildern!
Automatically imported comment
ReplyDeleteAuthor: dmeister
Date: Friday 14. December 2007
Kann mir mal jemand sagen welche Version der Master-PO jetzt eigentlich für mich gilt?
Die aktuelle?
Die Version vom Datum der Einschreibung?
Automatically imported comment
ReplyDeleteAuthor: Frank
Date: Friday 14. December 2007
Im Prinzip gilt immer die aktuelle Prüfungsordnung. Zu dem Thema gibt es auch interessante Diskussionen im Winfo-Forum, die hatten nämlich laut alter Prüfungsordnung Anrecht auf zwei Prüfungstermine für jede Vorlesung... :)
Allerdings ist die Auslegung der Prüfungsordnung offensichtlich Sache des Prüfungsausschusses.