Der Übergang vom Bachelor zum Master an der Universität Paderborn ist höchst unerfreulich geregelt. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen und insbesondere die Fachschaft hier bessere Studienbedingungen herzustellen.
Insbesondere ärgern mich die Einschränkungen beim Studium Generale. In den Übergangsregel heisst es:
Veranstaltungen des Masterstudiengangs sind im Rahmen des Studium Generale im Bachelorstudiengang nicht anrechenbar. Umgekehrt sind Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs im Masterstudiengang generell (aber speziell auch im Rahmen des Studium Generale des Masterstudiengangs) nicht anrechenbar.Warum denn nicht? Normalerweise sollten doch alle Vorlesungen im Studium Generale anrechenbar sein. So heisst es auf der Informationsseite zum Studium Generale:
Grundsätzlich kann jede Veranstaltung an der Universität als Studium Generale belegt werden. Einzige Bedingung ist, dass eine Fachprüfung abgelegt wird.In jeder Veranstaltung der Studiengänge der Informatik werden Fachprüfungen abgelegt. Das sollte also nicht das Problem sein. Auf der Informationsseite zum Masterstudiengang heisst es auch:
Außerdem enthält der Studienplan Raum für ein Studium Generale, der nach freier Entscheidung des einzelnen Studierenden zur Verbreiterung der Allgemeinbildung, dem Erlernen von Sprachen, dem Füllen von Wissenslücken [Hervorhebung durch mich] und für ähnliche Ziele genutzt werden kann.Wie soll ich Wissenlücken schließen, wenn Bachelorveranstaltungen nicht im Studium Generale anrechenbar sind? "Surfen im Internet für Lehrämter" wird angerechnet, aber "Kryptologie 1" bei Blömer nicht. Da ist doch etwas faul, oder?
Auch der andere Bestandteil der Übergangsregel ist nicht optimal.
Vor Abschluss des Bachelorstudiums dürfen Veranstaltungen des Masterstudiengangs im Haupt- und Nebenfach im Umfang von maximal 16 ECTS-Punkten absolviert werden, sobald die Bachelorarbeit angemeldet ist und bereits zwei Bachelor-Module des 2. Studienabschnitts absolviert wurden.Ich werde am Ende dieses Semesters 7 von 8 notwendigen Bachelormodulen absolviert haben. Aber solange die Bachelorarbeit noch nicht angemeldet ist, geht gar nichts. Und das obwohl 5 Bachelormodule mehr ETCS-Punkte wert sind als die Bachelorarbeit (15 anstatt 12). Das verstehe wer will, ich kann es jedenfalls nicht.
Wie ich schon in dem Artikel "Studiendauer-Umfrage an der Uni" dargestellt habe, braucht sich die Institutsleitung nicht über lange Studienzeiten wundern, wenn solche Regeln aufgestellt werden.
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