Die Kompensation von Leistungen ist nach meinem Verständnis, die Möglichkeit für Studenten einmal eine Prüfung im Wahlpflichtbereich aus der Wertung zu nehmen, wenn dafür eine andere Prüfungsleistung im gleichen Modul eingesetzt wird.
Kurz: Wenn ein Student in einem Modul drei anstatt zwei Prüfungen erbracht habe, dann kann der Student wählen welche Prüfungen angerechnet werden.
In der Bachelorprüfungsordnung in Paderborn wird dies in §8(1) mit den Worten festgelegt:
Eine einer Wahlpflichtveranstaltung innerhalb eines Katalogs zugeordnete Teilprüfung ist kompensierbar. Dies bedeutet, dass innerhalb eines Veranstaltungskatalogs einmalig eine Teilprüfung, auch wenn sie endgültig nicht bestanden ist, ohne formale Nachteile durch einen Wechsel zu einer anderen Veranstaltung desselben Katalogs ersetzt werden kann.
Aber offensichtlich scheint dies nicht so eindeutig zu sein.
Das Prüfungssek. hat mir eben gesagt, dass man meinen Antrag auf Kompensation prüfen muss und sie nicht sicher sind, ob sie das genehmigen können.
Ich wäre auch der erste Student, der dieses Recht nutzen möchte. Aber das wundert mich eigentlich sehr.
Hat jemand von meinen Lesern Erfahrung mit dem Kompensation von Leistungen im Bachelorstudiengang Informatik? Teilt ihr mein Verständnis der Bedeutung der "Kompensation"?
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