Monday, April 07, 2008

Die Prüfungsordnung: Vertiefungsprüfung

Wie ich schon am 1. April geschrieben habe, ist am 9. April meine Vertiefungsprüfung im Masterstudiengang.

Die Vertiefungsprüfung im Masterstudiengang, oder "Abschlussprüfung" wie sie offiziell heißt, ist ausführlich festgelegt in §14 (4) Satz 1 und 2 festgelegt Master-Prüfungsordnung:

1. drei studienbegleitenden Modulprüfungen im Vertiefungsgebiet; eins dieser Module ist in
der Regel das Modul Projektgruppe mit einer dem Vertiefungsgebiet zugeordneten
Veranstaltung (26 Leistungspunkte), die beiden anderen bzw. gegebenenfalls alle drei
Module sind Wahlpflichtmodule mit einem Umfang von 8 Leistungspunkten,
2. einer mündlichen Abschlussprüfung über die Zusammenhänge der Inhalte aus den drei
Modulen unter Nr. 1

und §19 (2)

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Noten aus [cut, siehe auch]. Dabei wird abweichend von den in § 16 Abs. 4 festgelegten Leistungspunkten die Projektgruppe mit 8 Punkten, die Abschlussprüfung mit 16 Punkten und die Masterarbeit mit 50 Punkten gewichtet.

Ende! Das wars. Mehr Festlegungen gibt es nicht bzw. mehr offizielles und öffentlich festgelegtes konnte ich nicht finden. Ich bin ja durchaus gegen diese "Hochschule als Verwaltungsorgan des Landes"-artige Überreglementierung, aber dies ist schon etwas arg wenig. Für 16 ECTS-Punkte also soviel wie 4 Master-Vorlesungen ist dies sehr viel Unklarheit!

Nur wenig mehr Klarheit besteht bei dem Begriff "Vertiefung" also den Veranstaltungen deren Zusammenhang Thema der Vertiefungsprüfung ist. Wie oben zitiert wurde, besteht die Vertiefung "in der Regel" aus
- der Projektgruppe
- zwei Modulen mit insgesamt vier Veranstaltungen davon mindestens einem Seminar (§16(7)).
All diese Veranstaltungen und die Projektgruppe müssen aus dem gleichen Informatikgebiet (SWT, ESS, MUA, MMWW) kommen (§16(2)).
Diese Variante ist wohl der Standardfall. Bei mir ist dies die Projektgruppe "ORCOS", das Seminar "Rechnernetze" bei Prof. Karl, "Betriebssysteme" bei Prof. Rammig, "Architektur paralleler Rechnersysteme" bei Jens Simon und "Speichersysteme" bei Andre Brinkmann.

Wenig bekannt ist die Alternative mit drei "normalen" Modulen aus dem Vertiefungsgebiet. Das "in der Regel" kann man dann getrost vergessen. Die Projektgruppe gilt dann als normales Modul in einem der anderen Bereiche und ersetzt das normale Module dort. Wichtig, die Projektgruppe muss dann dort eingebracht werden. Der Gesamt-"Workload" bleibt der Gleiche. Zum Beispiel könnte man eine Projektgruppe im Bereich "Modele und Algorithmen" machen, nichts anderen in dem Bereich und dann "Mensch-Maschine-Wechselwirkung" als Vertiefungsgebiet wählen und dort 6 Veranstaltungen absolvieren. Das Beispiel ist arg theoretisch, denn es gibt bekanntlich (in diesem Semester) keine Projektgruppe bei den "Theoretikern".

Laut Auskunft des Prüfungssekretariats muss man selbstständig einen Termin mit zwei Prüfern aus der Gruppe der Veranstalter der Vorlesungen im Vertiefungsgebietes vereinbaren und eine gewisse Frist vorher beim PrüfSek schriftlich anmelden. Dabei soll mindestens ein Prüfer auch Professor sein.
Die Rechtsgrundlage für diese Festlegungen sind mir nicht klar. Wie ist es geregelt, wenn kein Termin organisiert werden kann? Was passiert, wenn ich in meinen Vertiefungsveranstaltungen keinen Professor gehabt habe (schwierig, aber theoretisch denkbar?). Diese Fragen sind unklar.

Die wichtigste Unklarheit bleibt der Inhalt der Prüfungen:
Zur Erinnerung: "Abschlussprüfung über die Zusammenhänge der Inhalte" ist alles wir haben. Dies ist aber auch der entscheidende Unterschied zur DPO4-Vertiefungsprüfung. Es geht (mehr) um die Zusammenhänge zwischen den Inhalten der Veranstaltungen.

Meine Empfehlung ist mit den Prüfern vorher zu sprechen. Dies ist üblich und wirklich ratsam. Mit viel Glück schränken sie den Stoffumgang auch noch etwas ein.

Eine wichtige Frage ist der Umgang mit Seminaren. Muss man "fit" in allen Seminarthemen sein, oder reicht es wenn man sein eigenes Thema kennt. Dies handhaben die Prüfer wohl jeweils anders. Auch ist nicht in dem Fall sichergestellt, dass auch jeder Teilnehmer Zugang zu allen Ausarbeitungen hat.

Wichtig ist, auch die Prüfer daran zu erinnern, dass es sich um Prüfungen im Master handelt. Prof. Karl hat mir zwar mal gesagt, dass es mittlerweile jedem Prüfer glasklar sein sollte worin der Unterschied besteht. Aber ich bin zu lange an der Uni Paderborn, um daran nicht hin und wieder meine Zweifel zu haben.

Am 9.4 um 15:30 bis 15:45 kann ich mehr berichten.

Disclaimer: Bitte in Zweifelsfällen immer nochmals bei den verantwortlichen Stellen nachfragen. Ehrlich!

1 comment:

  1. Automatically imported comment
    Author: meatz
    Date: Tuesday 08. April 2008


    Danke Dirk!
    Genau diese Informationsvielfalt hatte ich auch gefunden; gut sie jetzt noch einmal bestätigt zu sehen.

    Viel Erfolg bei deiner Prüfung!

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