Das Studium Generale in den Informatikstudiengängen an der Universität Paderborn dient unter anderem dem Schließen von Wissenslücken.
Schon vor einigen Monaten wurde in diesem Blog kritisiert, dass die Universität Regeln aufgestellt hat, die genau dies effektiv verhindern:
"Regelung zum Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang
(26.11.2004)
...
Veranstaltungen des Masterstudiengangs sind im Rahmen des Studium
Generale im Bachelorstudiengang nicht anrechenbar. Umgekehrt sind
Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs im Masterstudiengang generell
(aber speziell auch im Rahmen des Studium Generale des
Masterstudiengangs) nicht anrechenbar."
Doch wie so oft an der Universität Paderborn sind die Regeln härter formuliert als die eigentlich gemeint sind.
Aus oft gut informierter Quelle (;-) ) weiß ich, dass es nur nicht erlaubt ist schon im Bachelorstudiengang regulär absolvierte Veranstaltungen im Master als Studium Generale anzurechnen. Veranstaltungen aus dem Katalog des Bachelorstudienganges über die regulär besuchten Veranstaltungen dürfen als Studum Generale besucht werden.
Eine solche Regelung ist natürlich ohne Zweifel sinnvoll. Wenn ich schon im Bachelorstudiengang besuchte Veranstaltungen als Studium Generale im Master anrechnenlassen könnte, dann würde niemand Studium Generale machen.
Der veröffentlichte Text zu den Übergangsregeln sagt aber nicht wirklich aus, was gemeint ist.
Hoffentlich wird der Text möglichst bald geändert und so angepasst, dass Klarheit besteht, was erlaubt ist und was nicht. Dies mag gerade deshalb wichtig sein, weil das Prüfungsekretariat 100%ig dem Wortlaut von Regeln folgt. Das ist auch ohne Zweifel richtig, aber dann sollten die Regeln auch sinnvoll sein.
Ich werde auf jeden Fall von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Einige Veranstaltungen des Bachelorstudienganges z.B. die "Compilerbau"-Veranstaltung von Prof. Kastens möchte ich auf jeden Fall belegen, aber ich habe es im Bachelorstudiengang nicht geschafft.
Disclaimer: Auch wenn ich nicht glaube, dass Probleme auftreten werden: Alle Angaben ohne Gewähr. Bevor man Veranstaltungen aus dem Katalog des Bachelorstudienganges im Studium Generale des Master verwendet, sollte man sich bei den Verantwortlichen rückversichern. Dies würde dann vielleicht auch einen Druck erzeugen, die veröffentlichte Formulierung anzupassen.
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