Friday, February 16, 2007

Fair Use, Google und die digitale Bibliothek

Ohne Frage, Google hat im Moment reichlich Stress mit dem Urheberrecht.

Selbst mit dem Copyright-Recht in den USA ist YouTube deutlich ein Problemfall und mit dem (kontinental-) europäischen Recht sieht es noch schlimmer aus.
In Belgien hat ein Gericht gerade wieder wegen Google News gegen Google entschieden.
Auch das Booksearch-Projekt steht in der Kritik.

Das Problem (für Google und IMHO für die Wissensgesellschaft) in Deutschland/Europa ist dass nur wenige relativ genau spezifizierte Ausnahmen im Urheberrecht gibt, so genannte Schranken z.B. die Zitatschranke. Während das US-Copyrightrecht auch sehr weit davon entfernt ist perfekt zu sein, aber dort gibt es wenigstens eine FairUse-Generalklausel, wodurch mehr erlaubt ist als mit unseren "Schranken".

Dort findet eine Prüfung u.a. nach vier Merkmalen statt (Copyright Act)

In determining whether the use made of a work in any particular case is a fair use the factors to be considered shall include—

1. the purpose and character of the use, including whether such use is of a commercial nature or is for nonprofit educational purposes;
2. the nature of the copyrighted work;
3. the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole; and
4. the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work.

Ja, Juristen hassen Generalklauseln, aber ich glaube im Urheberrecht sind sie notwendig.

Wie ich das deutsche Urheberrecht verstehe, dann könnte es schon für jede Suchmaschine, Online-Blogreader und andere Arten von Services, die Daten von anderen Urhebern verarbeiten, sehr knapp werden. (Mein automatisches Blogaggregat juli-blogs.de ist davon nicht betroffen, weil ich die Genehmigung der Urheber habe.)

Aber nimmt (selbst mit einer weitreichenden Definitiv von "nimmt") ein Online-Blogreader-Service dem Urheber wirklich etwas weg, so dass so solcher Serviceanbieter dafür bestraft werden sollte? Ich halte da das FairUse-Prinzip für wesentlich ausgeglichener.

Zurück zum Thema:
Nach deutschem Recht hätte das Booksearch-Projekt wohl keine Chance. Nach dem US-Recht besteht eine ganz gute Chance, dass es rechtlich möglich ist. Laura Dierking hat sich in der 12. Episode von J!Cast mit dem Booksearch-Projekt auseinandergesetzt. Dort werden Fragen beantwortet wie:
Was macht das Projekt? Was wird eigentlich angezeigt? Was sagt das (amerikanische) Urheberrecht dazu?

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