Friday, June 01, 2007

Mündliche Prüfungen im Bachelorstudiengang: Nicht verpflichtend

Es gibt eine weitere kleine Richtlinie in der Bachelorprüfungsordnung über deren Auswirkungen wohl niemand richtig so nachgedacht hat. §5 der BScPO sagt:

Die Prüfungen werden [...] im zweiten Abschnitt in der Regel in Form mündlicher Prüfungen durchgeführt. Mindestens drei dieser Prüfungen müssen in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden.

Dies war auch dringend geboten, denn wie die Fachschaft schon richtig sagt: Einige Studenten müssten warten

bis wieder eine mündliche Prüfung in einem Bereich stattfindet in dem sie noch keine Prüfung absolviert haben, oder sie müssen Vorlesungen belegen, die nicht ihren Interessen entsprechen aus dem einzigen Grund eine mündliche Prüfung zu absolvieren.

Also eine weitere Regel die Studenten dazu bringt nicht gute Vorlesungen oder Vorlesungen aus Ihrem Interesse heraus zu belegen, sondern sie zwingt nicht so gute oder passende Veranstaltungen zu "absolvieren" nur um ziemlich willkürliche Regeln zu befolgen.

Aber in diesem Fall (es gibt noch mehr Regeln dieser Sorte) wurde diese Regelung nach einem Mitteilung der Fachschaft entschärft:

Eine Rücksprache mit Herrn Szwillus (Vorsitzender PA Informatik) hat ergeben, dass diese Regelung nicht als Verpflichtung für Studierende zu sehen ist, sondern als Verpflichtung für das Institut so viele Möglichkeiten zur mündlichen Prüfung anzubieten, dass im Schnitt jeder Studierende mindestens drei mündliche Prüfungen im Hauptstudium absolviert.

Das steht leider so aber nicht in der Prüfungsordnung. Dort steht "müssen". Deshalb: Streicht diese Regelung bei der nächsten Revision ganz raus.

Wenn man schon dabei ist, streicht jede ähnliche Regelung gleich mit. Diese Regelungen benachteiligen alle Studenten, denen es nicht egal ist, welche Vorlesungen sie belegen. Auch braucht man sich mit solchen Regelungen nicht mehr über eine lange durchschnittliche Studiendauer wundern.
Mehr Lernfreiheit würde den Prüfungsordnungen gut tun.

Nur als Randbemerkung:
In Prüfungsordnungen gilt wie in der Politik: Nicht alles was wünschenswert ist, sollte reglementiert vorgeschrieben werden. Man sieht hier welche negativen Auswirkungen es haben kann, wenn man das Individuum und die individuelle Situation ignoriert.

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