Es gab in den letzten Tagen einige Diskussion bezüglich Studium Generale-Veranstaltungen für den Masterabschluss im Rahmen der 16-ECTS-Punkte-Kulanzregelung. Man merkt, dass so langsam viele Studenten an der Grenze von Bachelor zu Master stehen.
Bachelorstudenten, die einige Bedingungen erfüllen, dürfen bis zu 16-ECTS-Punkte für den Masterabschluss vorziehen, so steht es in den Übergangsregelungen. Dort heist es genau:
Vor Abschluss des Bachelorstudiums dürfen Veranstaltungen des Masterstudiengangs im Haupt- und Nebenfach im Umfang von maximal 16 ECTS-Punkten absolviert werden, sobald die Bachelorarbeit angemeldet ist und bereits zwei Bachelor-Module des 2. Studienabschnitts absolviert wurden.Diese Regelung wurde von einigen Studenten so interpretiert, dass es nicht möglich wäre Veranstaltungen im Studium Generale vorzuziehen. Eine Interpretation, die ich ja nachvollziehen kann; Genau das steht da. Die Regelung ist nur nicht sinnvoll. Warum sollte man Haupt- und Nebenfach vorziehen dürfen und Studium Generale nicht? Meine Vermutung ist viel mehr, dass das Studium Generale einfach vergessen wurde.
Aber bevor es in einem Jahr Stress gibt, habe ich mal bei Prof. Szwillus nachgefragt. Er sieht da gar keine Probleme. Es sah so für mich aus, als wäre er überrascht, dass es diese Diskussion gibt. Er meinte auch, dass es so oder so nicht kontrollierbar wäre, da es für das Studium Generale keine zentrale Anmeldung geben würde.
Disclaimer: Bitte fragt im Zweifelsfall selbst bei Prof. Szwillus nach. Wenn es doch Probleme geben sollte, dann gebt bitte nicht mir die Schuld. Alle Angaben ohne Gewähr.
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